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IG Hochwasserschutz in Stuhr e. V. |
Interessengemeinschaft Hochwasserschutz in Stuhr e. V. |
Geschäftsordnung Vorwort Die Geschäftsordnung der IG Hochwasserschutz in Stuhr e.V. regelt das Verhältnis des Vereins zu seinen Mitgliedern, sofern dies nicht durch die Satzung der IG Hochwasserschutz in Stuhr e.V. geschieht. Bei Widersprüchen zwischen Satzung und Geschäftsordnung gelten die Regelungen der Satzung. Der Widerspruch ist baldmöglichst durch Anpassung der entsprechenden Passagen in der Satzung oder der Geschäftsordnung zu beseitigen. IG Hochwasserschutz in Stuhr e. V.
§1 Mitglieder Vollmitglieder Vollmitglieder sind Mitglieder, die das aktive und passive Wahlrecht ausüben. Fördernde Mitglieder Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die mindestens einmal jährlich durch Sach- oder Geldspenden den Verein unterstützen. Fördernde Mitglieder können weder das aktive noch das passive Wahlrecht ausüben. §2 Jahresbeiträge
Die Beiträge werden jeweils im Januar des laufenden Jahres oder mit Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 12. September 2005
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Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte
an: [IG Hochwasserschutz
in Stuhr]. |