wpeA7.jpg (3072 Byte)

IG Hochwasserschutz in Stuhr e. V.

 

Interessengemeinschaft Hochwasserschutz in Stuhr e. V.

Nach oben zurück

 

   

16. November 2005

Planfeststellungsverfahren für den Bau der örtlichen Entlastungsstraße "Nordumgehung Alt-Stuhr"

Ref. 1.: Ihr Schreiben vom 27.09.2005
Ref. 2.: Bebauungsplan Nr 23/117 "Moselallee" mit der zugehörigen wasserbaulichen Betrachtung

Sehr geehrter Herr Fröhling,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.09.05 [Ref. 1].

Die von Ihnen vorgeschlagene Klärung der unterschiedlichen Standpunkte unmittelbar mit der Gemeinde Stuhr ist nicht möglich, da dort, wie auch durch das von Ihnen beigefügte Schreiben belegt, die notwendige Fachkompetenz durch das Ingenieurbüro IDN eingebracht wird.

Wenn das von der Gemeinde Stuhr beauftragte Planungsbüro IDN, dessen Fachkompetenz wir hier keineswegs in Frage stellen wollen, einen anderen Standpunkt vertritt als die IG Hochwasserschutz in Stuhr e.V., so ist es sehr unglücklich, dass die Gemeinde Stuhr dieses Büro mit der Prüfung unseres Einwandes betraut. Salopp gesprochen, hat man damit den Bock zum Gärtner gemacht. Eine Klärung der unterschiedlichen Standpunkte kann nur durch einen neutralen Dritten erfolgen.

Unserer Berechnung liegt der Bebauungsplan Nr 23/117 "Moselallee" mit der zugehörigen wasserbaulichen Betrachtung [Ref. 2] zugrunde. Diese Unterlage [Ref. 2] wurde uns von der Gemeinde Stuhr als Grundlage für die Berechnungen u. a. zum Planfeststellungsverfahren für den Bau der örtlichen Entlastungsstraße "Nordumgehung Alt-Stuhr" ausgehändigt.

Die Dimensionierung des Durchlasses der "Kleinen Wasserlöse" hat derart zu erfolgen, dass die entsprechend [Ref. 2] Wassermenge abgeführt werden kann, ohne dass das Regenrückhaltebecken Rheinallee ausufert. Bei Realisierung der "Nordumgehung" wird dies nicht mehr möglich sein, da IDN nicht die entsprechend Ref. 2 anfallenden und auch real nachgewiesenen, sondern deutlich geringe Wassermengen zur Grundlage gemacht hat.

Bis zum Nachweis, dass ein Ereignis dass die entsprechend [Ref. 2] abzuführenden Wassermengen schadensfrei abgeführt werden können, erhalten wir unseren Einwand vom 28.02.2001 weiterhin uneingeschränkt aufrecht.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass ohne Vorliegen dieses Nachweises die genehmigenden den Stellen in vollem Umfang schadensersatzpflichtig sind.

Mit freundlichen Grüßen
IG Hochwasserschutz in Stuhr e.V.


Dr. Ing. Joachim Döpkens Dipl. Ing. Klaus-Dieter Relotius

   
30. August 2005


Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Bau der Nordumgehung Stuhr
von der Kladdinger Straße bis zur Stuhrer Landstraße

- Schreiben der Gemeinde Stuhr vom 02.08.2005 -

Sehr geehrte Herr Fröhling,

Zur undatierten und nicht abgezeichneten Stellungnahme der Gemeinde Stuhr zu unserem Schreiben vom 28.02.2001 (!!!) möchten wir nochmals anmerken, dass es uns darum ging, die Erfahrungen aus dem Hochwasser von 1998 in der Planung der "Nordumgehung" zu berücksichtigen. Das bei unseren Berechnungen verwendete Zahlenmaterial beruht ausschließlich auf Untersuchungen (Quellen 1 und 2 der Anlage zu unserem Schreiben vom 28.02.01), die uns von der Gemeinde Stuhr überlassen wurden. Eine Überprüfung unseren Berechnungen ergab, dass die von uns geforderte Durchlassweite von 5,05 m korrekt ist.
Daher müssen wir Sie darauf hinweisen, daß die Berechnungsgrundlagen, die die Firma IDN, Oyten verwendet hat, sicherlich unrichtig sind.

Bis zum Vorliegen einer von uns nachvollziehbaren Stellungnahme zu unseren Ausführungen vom 28.02.01 gehen wir uneingeschränkt von der Richtigkeit unserer Berechnungen aus und fordern entsprechende Berücksichtigung bei der evtl. Umsetzung der Planung "Nordumgehung".

Mit freundlichen Grüßen
IG Hochwasserschutz in Stuhr e.V.

Dr. Ing. Joachim Döpkens Dipl. Ing. Klaus-Dieter Relotius

   

Die Gemeinde macht den Bock zum Gärtner

Neutrale Begutachtung - warum ?

- IDN darf die Richtigkeit der Einwände gegen eigenen Berechnungen verwerfen -

    Gesendet: Freitag, 29. Oktober 2004 14:44
An: Klaus-Dieter Relotius
Betreff: Planfeststellungsverfahren Nordumgehung Stuhr

Guten Tag, lieber Herr Relotius,
ich finde die Formulierung "falsche Berechnungsansätze" auch etwas hart und kann nach Rücksprache mit Herrn Suling soweit "gerade rücken", dass dieser Text übernommen wurde aus der Stellungnahme von Herrn Dr. Lange, IDN, dem Ihre Einwendungen zur sachlichen Beurteilung vorgelegt wurden.
Ich vermute, dass Herr Dr. Lange aus fachlicher Sicht einfach eine andere Beurteilung der Entwässerungssituation in dem betroffenen Bereich vorgenommen hat und sich anderer Berechnungsmethoden bediente. Die Zahlen, die Sie von der Gemeinde bekamen und die von Ihnen in Ihrer Berechnung zugrunde gelegt wurden, können eigentlich nicht so verschieden sein. Lediglich die verbesserte Situation am Regenwasserrückhaltebecken an der Rheinallee könnte dabei möglicherweise zwischenzeitlich zu anderen Durchflussmengenzahlen geführt haben.
Da bei dem Erörterungstermin der Planfeststellungsbehörde Landkreis Diepholz am 04.11. 04 auch Herr Dr. Lange anwesend sein wird, haben Sie dort in jedem Fall die Gelegenheit, noch einmal ausdrücklich die unterschiedlichen Berechnungsansätze zu hinterfragen. Ich hoffe, dass es einem Vertreter Ihrers Vereins möglich sein wird, diesen Termin wahrzunehmen.
Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen - falls Sie heute noch in Ihr Büro kommen -
und einen herzlichen Gruß aus Stuhr

In Vertretung


Gudrun Klintworth
Erste Gemeinderätin



Gemeinde Stuhr
Der Bürgermeister
Blockener Straße 6
28816 Stuhr

fon 0421- 5695-201
fax 0421- 5695-450
e-mail G.Klintworth@stuhr.de
Internet http:\\www.stuhr.de

    Planfeststellungsverfahren für den Bau der örtlichen Entlastungsstraße "Nordumgehung Alt-Stuhr" von der "Kladdinger Straße" bis zur "Stuhrer Landstraße" in Stuhr


Stellungnahme zum Schreiben von: IG Hochwasserschutz in Stuhr e. V.
Döpkens, Joachim
Ruwerstr. 11
28816 Stuhr


· Forderung, die Hochwasserproblematik im Bereich der Kleinen Wasserlöse oberhalb der Stuhrer Landstraße in die Planung einzubeziehen.

Die IG Hochwasserschutz weist auf unzureichende Hochwasserabflussverhältnisse im Bereich der Baugebiete an der Kleinen Wasserlöse oberhalb der Stuhrer Landstraße bis zur Güterverkehrsbahn hin und belegt dieses mit Abflusszahlen aus den Wasserbaulichen Untersuchungen zum Baugebiet Moselallee.

Der vorgelegten Planung "Nordumgehung" wird vorgeworfen, dass sie nicht die beschriebene Hochwasserproblematik aufgreift und berücksichtigt, sondern lediglich die Hochwassergefahr nicht erhöht.

Die geplante Nordumgehung dient der Verkehrsentlastung der Stuhrer Landstraße und stellt eine Verkehrsanlage dar. Ihre Aufgabe ist nicht die Lösung ggf. bestehender Hochwasserprobleme. Allerdings müssen die Hochwasserverhältnisse bei der Planung so berücksichtigt werden, dass keine negativen Auswirkungen auf diese entstehen. Das ist erfolgt. Eine geforderte Durchlassweite von 5,05 m beruht auf falschen Berechnungsansätzen und ist daher abzulehnen.

Gemeinde Stuhr
- Der Bürgermeister -
Blockener Straße 6
28816 Stuhr

   

28.02.2001

Einspruch Nordumgehung

Betr.: Planfeststellungsverfahren für den Bau der örtlichen Entlastungsstraße "Nordumgehung Alt-Stuhr"

Sehr geehrter Herr Döring,

die Kleine und die Große Wasserlöse haben einerseits eine große Bedeutung für die Oberflächenentwässerung der Gemeinde Stuhr, andererseits sind die an diese Gewässer angrenzenden Siedlungsgebiete wegen der insgesamt flachen Landschaft bei extremen Niederschlags-Abflußsituationen hochwassergefährdet. Dies gilt besonders für die unmittelbar östlich der Kleinen Wasserlöse gelegenen Gebiete, da die ortsüblichen Höhenlagen für die Bebauung von den genehmigenden und ausführenden Stellen nicht berücksichtigt worden sind.

Die für die Planung der Nordumgehung vom IDN Ingenieur-Dienst-Nord / Dr. Lange - Dr. Anselm GmbH, Oyten durchgeführte "Hydraulische Bemessung der Durchlässe für die Gewässer Große und Kleine Wasserlöse" beruht auf dem Ansatz, daß die Hochwassergefährdung in den oberhalb der Nordumgehung gelegenen Siedlungsflächen nicht erhöht werden darf. Die hierzu erstellten Berechnungen sind für den nicht fachkundigen Bürger nicht nachvollziehbar, die Ergebnisse somit nicht belastbar.

Betrachtet man die Zuläufe der Kleinen Wasserlöse entsprechend der "Wasserbaulichen Untersuchung zum Baugebiet Moselallee" vom 15.08.1991, so ergibt sich bei der in der Untersuchung zugrunde gelegten Fließgeschwindigkeit von 1,22 m/s ein Zufluß von 1,85 m3/s, der durch die Kleine Wasserlöse unter der Nordumgehung abgeleitet werden muß. Nimmt man eine Stauhöhe von 0,3 m an, ergibt sich hieraus für den Durchlaß eine lichte Weite von 5,05 m.

Zur Beseitigung der Hochwassergefährdung der o.a. Gebiete muß als Bedingung für die Auslegung der ungehinderte Durch- und Abfluß zwischen der Eisenbahntrasse und der Nordumgehung angenommen werden. Um dies zu erreichen, ist eine Beseitigung des Kleinschöpfwerks (Pumpwerk Moselallee) sowie ein Durchlaß unter der Stuhrer Landstraße mit einer Querschnittsfläche von 1,44 m2 erforderlich.

Die detaillierten Berechnungen sind diesem Schreiben beigefügt.

Um den Abfluß der Flut der Kleinen Wasserlöse zu ermöglichen, sehen wir folgende Maßnahmen als zwingend erforderlich an:

1. Ersatz des Kleinschöpfwerks Moselallee durch einen Durchlaß von 1,44 m2.
2. Erhöhung des Querschnitts unter der Moselallee auf mindestens 0,8 m2 Querschnittsfläche.
3. Realisierung eines Rahmenprofils unter der Nordumgehung mit einer lichten Weite vom 5 m.

Eine Auslegung, die lediglich die Hochwassergefahr nicht erhöht, wie in den Berechnungen von IDN angenommen, ist nicht ausreichend, daher sind die hieraus ggf. resultierenden Maßnahmen in die Planung aufzunehmen..

Wir bitten um schriftliche Information über den Planfeststellungsbeschluß.

      nach oben

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: [IG Hochwasserschutz in Stuhr].
Stand: 26.11.2005

Disclaimer