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IG Hochwasserschutz in Stuhr e. V. |
Interessengemeinschaft Hochwasserschutz in Stuhr e. V. |
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16. November 2005 Planfeststellungsverfahren für den Bau der örtlichen Entlastungsstraße "Nordumgehung Alt-Stuhr" Ref. 1.: Ihr Schreiben vom 27.09.2005 Sehr geehrter Herr Fröhling, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.09.05 [Ref. 1]. Die von Ihnen vorgeschlagene Klärung der unterschiedlichen Standpunkte unmittelbar mit der Gemeinde Stuhr ist nicht möglich, da dort, wie auch durch das von Ihnen beigefügte Schreiben belegt, die notwendige Fachkompetenz durch das Ingenieurbüro IDN eingebracht wird. Wenn das von der Gemeinde Stuhr beauftragte Planungsbüro IDN, dessen Fachkompetenz wir hier keineswegs in Frage stellen wollen, einen anderen Standpunkt vertritt als die IG Hochwasserschutz in Stuhr e.V., so ist es sehr unglücklich, dass die Gemeinde Stuhr dieses Büro mit der Prüfung unseres Einwandes betraut. Salopp gesprochen, hat man damit den Bock zum Gärtner gemacht. Eine Klärung der unterschiedlichen Standpunkte kann nur durch einen neutralen Dritten erfolgen. Unserer Berechnung liegt der Bebauungsplan Nr 23/117 "Moselallee" mit der zugehörigen wasserbaulichen Betrachtung [Ref. 2] zugrunde. Diese Unterlage [Ref. 2] wurde uns von der Gemeinde Stuhr als Grundlage für die Berechnungen u. a. zum Planfeststellungsverfahren für den Bau der örtlichen Entlastungsstraße "Nordumgehung Alt-Stuhr" ausgehändigt. Die Dimensionierung des Durchlasses der "Kleinen Wasserlöse" hat derart zu erfolgen, dass die entsprechend [Ref. 2] Wassermenge abgeführt werden kann, ohne dass das Regenrückhaltebecken Rheinallee ausufert. Bei Realisierung der "Nordumgehung" wird dies nicht mehr möglich sein, da IDN nicht die entsprechend Ref. 2 anfallenden und auch real nachgewiesenen, sondern deutlich geringe Wassermengen zur Grundlage gemacht hat. Bis zum Nachweis, dass ein Ereignis dass die entsprechend [Ref. 2] abzuführenden Wassermengen schadensfrei abgeführt werden können, erhalten wir unseren Einwand vom 28.02.2001 weiterhin uneingeschränkt aufrecht. Wir weisen weiterhin darauf hin, dass ohne Vorliegen dieses Nachweises die genehmigenden den Stellen in vollem Umfang schadensersatzpflichtig sind. Mit freundlichen Grüßen
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30. August 2005
Sehr geehrte Herr Fröhling, Zur undatierten und nicht abgezeichneten Stellungnahme der Gemeinde Stuhr
zu unserem Schreiben vom 28.02.2001 (!!!) möchten wir nochmals anmerken,
dass es uns darum ging, die Erfahrungen aus dem Hochwasser von 1998 in
der Planung der "Nordumgehung" zu berücksichtigen. Das
bei unseren Berechnungen verwendete Zahlenmaterial beruht ausschließlich
auf Untersuchungen (Quellen 1 und 2 der Anlage zu unserem Schreiben vom
28.02.01), die uns von der Gemeinde Stuhr überlassen wurden. Eine
Überprüfung unseren Berechnungen ergab, dass die von uns geforderte
Durchlassweite von 5,05 m korrekt ist. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ing. Joachim Döpkens Dipl. Ing. Klaus-Dieter Relotius |
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Die Gemeinde macht den Bock zum Gärtner Neutrale Begutachtung - warum ? - IDN darf die Richtigkeit der Einwände gegen eigenen Berechnungen verwerfen - |
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Gesendet: Freitag, 29. Oktober 2004
14:44 An: Klaus-Dieter Relotius Betreff: Planfeststellungsverfahren Nordumgehung Stuhr Guten Tag, lieber Herr Relotius, |
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Planfeststellungsverfahren für
den Bau der örtlichen Entlastungsstraße "Nordumgehung Alt-Stuhr"
von der "Kladdinger Straße" bis zur "Stuhrer Landstraße"
in Stuhr
Die IG Hochwasserschutz weist auf unzureichende Hochwasserabflussverhältnisse im Bereich der Baugebiete an der Kleinen Wasserlöse oberhalb der Stuhrer Landstraße bis zur Güterverkehrsbahn hin und belegt dieses mit Abflusszahlen aus den Wasserbaulichen Untersuchungen zum Baugebiet Moselallee. Der vorgelegten Planung "Nordumgehung" wird vorgeworfen, dass sie nicht die beschriebene Hochwasserproblematik aufgreift und berücksichtigt, sondern lediglich die Hochwassergefahr nicht erhöht. Die geplante Nordumgehung dient der Verkehrsentlastung der Stuhrer Landstraße und stellt eine Verkehrsanlage dar. Ihre Aufgabe ist nicht die Lösung ggf. bestehender Hochwasserprobleme. Allerdings müssen die Hochwasserverhältnisse bei der Planung so berücksichtigt werden, dass keine negativen Auswirkungen auf diese entstehen. Das ist erfolgt. Eine geforderte Durchlassweite von 5,05 m beruht auf falschen Berechnungsansätzen und ist daher abzulehnen. Gemeinde Stuhr |
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28.02.2001 Einspruch Nordumgehung Betr.: Planfeststellungsverfahren für den Bau der örtlichen Entlastungsstraße "Nordumgehung Alt-Stuhr" Sehr geehrter Herr Döring, die Kleine und die Große Wasserlöse haben einerseits eine große Bedeutung für die Oberflächenentwässerung der Gemeinde Stuhr, andererseits sind die an diese Gewässer angrenzenden Siedlungsgebiete wegen der insgesamt flachen Landschaft bei extremen Niederschlags-Abflußsituationen hochwassergefährdet. Dies gilt besonders für die unmittelbar östlich der Kleinen Wasserlöse gelegenen Gebiete, da die ortsüblichen Höhenlagen für die Bebauung von den genehmigenden und ausführenden Stellen nicht berücksichtigt worden sind. Die für die Planung der Nordumgehung vom IDN Ingenieur-Dienst-Nord / Dr. Lange - Dr. Anselm GmbH, Oyten durchgeführte "Hydraulische Bemessung der Durchlässe für die Gewässer Große und Kleine Wasserlöse" beruht auf dem Ansatz, daß die Hochwassergefährdung in den oberhalb der Nordumgehung gelegenen Siedlungsflächen nicht erhöht werden darf. Die hierzu erstellten Berechnungen sind für den nicht fachkundigen Bürger nicht nachvollziehbar, die Ergebnisse somit nicht belastbar. Betrachtet man die Zuläufe der Kleinen Wasserlöse entsprechend
der "Wasserbaulichen Untersuchung zum Baugebiet Moselallee"
vom 15.08.1991, so ergibt sich bei der in der Untersuchung zugrunde gelegten
Fließgeschwindigkeit von 1,22 m/s ein Zufluß von 1,85 m3/s,
der durch die Kleine Wasserlöse unter der Nordumgehung abgeleitet
werden muß. Nimmt man eine Stauhöhe von 0,3 m an, ergibt sich
hieraus für den Durchlaß eine lichte Weite von 5,05 m. Die detaillierten Berechnungen sind diesem Schreiben beigefügt. Um den Abfluß der Flut der Kleinen Wasserlöse zu ermöglichen, sehen wir folgende Maßnahmen als zwingend erforderlich an: 1. Ersatz des Kleinschöpfwerks Moselallee durch einen Durchlaß
von 1,44 m2. Eine Auslegung, die lediglich die Hochwassergefahr nicht erhöht, wie in den Berechnungen von IDN angenommen, ist nicht ausreichend, daher sind die hieraus ggf. resultierenden Maßnahmen in die Planung aufzunehmen.. Wir bitten um schriftliche Information über den Planfeststellungsbeschluß. |
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Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte
an: [IG Hochwasserschutz
in Stuhr]. |